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Informationen

Wer ist Pflegebedürftig?
Pflegebedürftig sind nach § 14 SGB XI Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem Umfang oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Pflegebedürftig – Der Zugang zu den Leistungen

Um Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Dieser Antrag muss von der versicherten Person bzw. von deren Bevollmächtigten eingereicht werden. Ohne diesen Antrag können durch die Pflegekassen keine Zahlungen geleistet werden.

Ein Gutachten bringt Klarheit
Im Auftrag der Pflegekasse erstellt der Medizinische Dienst der Krankenkassen ein Gutachten über den tatsächlich notwendigen Pflegebedarf. Kern des Gutachtens ist die Ermittlung der notwendigen Zeit für die Pflege. Diese notwendige Zeit bildet die Basis für die ermittelte Pflegestufe. Entscheidend zur Einstufung kann auch das sogenannte Pflegetagebuch sein.  Im Pflegetagebuch wird der tägliche Aufwand der Pflege durch die pflegenden Angehörigen dokumentiert. Es dient dem Medizinischen Dienst als Anhaltspunkt für den notwendigen zeitlichen Aufwand. Muster-Pflegetagebücher erhalten Sie in der Regel von den Krankenkassen.

Die Pflegestufen

  • Pflegestufe I   – erhebliche Pflegebedürftigkeit,
Durchschnittlicher Hilfebedarf mindestens 90 Minuten pro Tag. Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 45 Minuten täglich entfallen.
  • Pflegestufe II  – schwere Pflegebedürftigkeit,
Durchschnittlicher Hilfebedarf mindestens 180 Minuten pro Tag mit einem Grundpflegebedarf von mehr als 120 Minuten täglich.
  • Pflegestufe III – schwerste Pflegebedürftigkeit,
Durchschnittlicher Hilfebedarf mindestens 300 Minuten pro Tag. Der Anteil an der Grundpflege muss mehr als 240 Minuten täglich betragen.

Sollte der zeitliche Aufwand die Pflegestufe III weit übersteigen, kann die Pflegekasse weitere Leistungen genehmigen.

Weitere Informationen zu den Pflegestufen finden Sie hier: